Unsere Füllanlage liefert Pressluft für Tauchgeräte aller Volumina bis zu 300 bar.
Voraussetzung für eine Füllung eines Tauchgerätes ist eine gültige Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsorganisation
Leere Flaschen, auch für den Postversand entleerte Flaschen oder Leere vom einer zugelassenen Überwachungsorganisation, überprüfte und zugelassene Flaschen werden aus Sicherheitsgründen nur nach einer visuellen Inspektion (8 €) von uns mit Atemluft befüllt.